Rehapatientinnen und Rehapatienten – Allgemeine Informationen
Ihr Weg zu uns
Wenn Sie sich als Patientin oder Patient für unsere Klinik entscheiden, dann stellen Sie bitte mit Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt bei Ihrem zuständigen Kostenträger einen Antrag für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Beachten Sie hier, dass es kein Antrag für eine ambulante Badekur ist.
Bitte beachten Sie auch alle weiterführenden Informationen zu Ihrem sogenannten Wunsch- und Wahlrecht.
Für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme wenden Sie sich bitte, wenn Sie aktuell in einem Krankenhaus behandelt werden, an Ihre zuständige Ärztin, Ihren zuständigen Arzt oder an den Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus. Falls Sie von zu Hause aus oder aus einer ambulanten Betreuung heraus eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Haus- bzw. Fachärztin, Ihren Haus- bzw. Facharzt oder Ihren Kostenträger.
Die Antragsformulare für eine medizinische bzw. medizinisch-berufliche Rehabilitation erhalten Sie bei:
- den gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation
- Ihrer Krankenkasse
- den Versicherungsämtern
- den Beratungsstellen der Rentenversicherung (Reha-Antragstellung Dt. Rentenversicherung)


Für einen Klinikaufenthalt heißt es: Tasche packen.
Mit unserer Checkliste helfen wir Ihnen dabei, nichts Wichtiges zu vergessen.
Anmeldung & Aufnahme
Wenn die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme bewilligt wird, erhalten Sie hierzu von Ihrem Kostenträger eine schriftliche Benachrichtigung. Die Anmeldungen in unserem Haus erfolgen über den Kostenträger selbst oder das vorbehandelnde Krankenhaus. Alle relevanten Unterlagen für Ihre Behandlung in unserem Haus werden Ihnen vorab zugesandt.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt zu Ihrer Aufnahme mit und melden Sie sich am Tag der Aufnahme an der entsprechenden Rezeption, die in Ihrem Einladungsschreiben benannt wurde.
Wenn es Ihrerseits Terminwünsche zu Ihrem Aufenthalt gibt, können Sie sich gern nach Bewilligung mit unserem Patientenmanagement in Verbindung setzen.
Für Patientinnen und Patienten, die einen gesetzlichen Betreuer haben, gilt Folgendes: Vor der Aufnahme der Patientin bzw. des Patienten stimmen wir die Kontaktdaten der Betreuerin bzw. des Betreuers ab. Wichtige Dokumente für die Behandlung der Patientin bzw. des Patienten senden wir Ihnen gern nach Hause. Bitte lesen Sie sich diese Dokumente sorgfältig durch und erklären Sie uns verschiedene Einwilligungen, die für die Behandlung Ihres bzw. Ihrer Angehörigen sehr wichtig sind.
Ihr Aufenthalt
Ihr medizinisches und pflegerisches Aufnahmegespräch erfolgt am Anreisetag. Mit den aus diesem Gespräch gewonnenen Informationen wird für Sie ein individueller Therapieplan erstellt. In den therapiefreien Zeiten können Sie selbstverständlich das Freizeitprogramm der Klinik nutzen oder einfach das Klinikgelände für einen Spaziergang oder in den Sommermonaten die Sonnenterrasse nutzen.
Termine für Arztgespräche und Gespräche mit dem Sozialdienst können Sie über die jeweiligen Pflegestützpunkte oder das Kontakt- und Servicemanagement vereinbaren.
Entlassung
Das Entlassmanagement ist Bestandteil der Arbeit unseres Sozialdienstes (nach § 40 Abs. 2 Satz 6 SGB V und § 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 39a Abs. 1a SGB V). Gemeinsam mit dem Pflegepersonal und den Ärztinnen und Ärzten ist das Hauptziel, einen reibungslosen Übergang in die Versorgung nach dem Rehabilitationsaufenthalt zu gewährleisten.
Kontakt
Kathrin Hammer und Team
Belegung/Patientenmanagement Rehabilitation
+49 35206 6-3302 | -3303
E-Mail
Fax +49 35206 6-3333
Erreichbarkeit
Mo–Fr 7.00 bis 16.00 Uhr
Kontakt- und Servicemanagement
Klinik I und IV
+49 35206 6-3136
E-Mail
Klinik II
+49 35206 6-3712
E-Mail
Klinik VI
+49 35206 5-6958
E-Mail