Das Klinik ABC – Ein Wegweiser für unsere Patienten:innen
Unsere Hausordnung
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Sie in unserer KLINIK BAVARIA Kreischa begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit Ihrer aktiven Unterstützung möchten wir Sie auf dem Weg Ihrer individuellen und erfolgreichen Behandlung bzw. Rehabilitationsmaßnahme begleiten. Alle Mitarbeitenden unseres Hauses stehen Ihnen hierbei mit ihrem umfangreichen Fachwissen hilfreich zur Seite.
Jede Patientin und jeder Patient soll sich in unserer Klinik wohlfühlen. Mit der Aufnahme in unserer Klinik verpflichten Sie sich, alle nachfolgenden Regelungen zu akzeptieren und einzuhalten.
Wir wünschen unseren Patientinnen und Patienten einen optimalen und angenehmen Aufenthalt und bitten Sie um gegenseitige Rücksichtnahme. Priorität haben medizinische und therapeutische Aspekte mit dem Ziel, für alle Patienten:innen einen größtmöglichen Behandlungserfolg zu erreichen.
Sollten Sie dennoch einmal nicht mit der Betreuung zufrieden sein, suchen Sie bitte zunächst das direkte Gespräch mit unseren Mitarbeitenden. Sie können sich jedoch ebenso an das Kontakt- und Servicemanagement, an die Stationsleitung, die Pflegedienstleitung oder den Sozialdienst wenden. Diese werden Ihnen vertrauensvoll helfen, um bestehende Probleme oder Sorgen schnell zu klären.
Wir sind für Sie da und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und gute Besserung.
Für die Abreise in der Klinik IV bitten wir Sie höflich, Ihr Zimmer am Tag der Abreise bis 8.00 Uhr zu verlassen. Nur dadurch haben wir die Möglichkeit, die Zimmer für die neu anreisenden Patientinnen oder Patienten vorzubereiten. Geben Sie bitte bei Ihrer Abreise den Behandlungsplan und alle ausgeliehenen Gegenstände (wie Therapiehefter, Bücher, Spiele, Thermoskannen o. ä.) an das Pflegepersonal zurück. Bitte geben Sie Ihren Zimmerschlüssel beim Stationspersonal ab. Erst dann darf sie Ihnen die Entlassungspapiere aushändigen. Bitte lassen Sie den Zimmertresor geöffnet. Sollte sich Ihre Heimfahrt verzögern, haben Sie die Möglichkeit, die Zeit bis zu Ihrer Abreise im Aufenthaltsbereich der Station oder im Rezeptionsbereich zu verbringen.
Generell gilt: Der Krankentransport nimmt keine Gepäckstücke mit. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Organisation des Rücktransports der persönlichen Sachen. Zurückgelassene Sachen und Gegenstände gehen in das Eigentum der KLINIK BAVARIA Kreischa über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden. Eine etwaige Nachsendung ist nur zu Lasten des Empfängers möglich. Die KLINIK BAVARIA Kreischa übernimmt für den Versand keine Haftung.
Die Anreise in der Rehaklinik sollte zwischen 9.00 und 11.00 Uhr erfolgen.
Bitte bringen Sie nur das Nötigste an Wäsche und Bekleidung mit. In der Klinik IV stehen Ihnen Münzwaschmaschinen, Trockner und ein Bügelbrett zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption.
Besuche von Angehörigen und befreundeten Personen sollten so eingerichtet werden, dass die Behandlung und der Therapieablauf nicht gestört werden.
In unserem Haus gelten folgende Regeln:
- Eine Übernachtung von Besucherinnen und Besuchern auf den Patientenzimmern ist nicht möglich (hierzu liegt an der Rezeption ein Unterkunftsverzeichnis der näheren Umgebung aus).
- Unsere aktuellen Besuchszeiten inkl. Besuchsregelung entnehmen Sie bitte unserer Besuchsseite. Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption.
- An Besucherinnen und Besucher können keine Mahlzeiten im Speisesaal ausgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie an der Rezeption.
Während Ihres Aufenthaltes kann es vorkommen, dass Mitarbeitende der KLINIK BAVARIA Kreischa Ihr Zimmer betreten müssen (z. B. das Pflegepersonal, Reinigungspersonal, die Haustechnik, Sicherheitsdienst).
Die Behandlung und Rehabilitation in unserer KLINIK BAVARIA Kreischa fordert Ihre volle Kraft und Konzentration für die Therapie. Hierfür ist der Abstand vom heimischen Umfeld eine wichtige Voraussetzung. Eine Beurlaubung (Übernachtungsbeurlaubung und während der Therapiezeit) ist während des Klinikaufenthaltes grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des behandelnden ärztlichen Personals in Abstimmung mit dem Kostenträger. Kosten für Fahrten im Zusammenhang mit der Beurlaubung und ausgefallene Mahlzeiten können nicht erstattet werden. Das Verlassen des Klinikgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der KLINIK BAVARIA Kreischa ist ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherer.
Unser Haus verfügt über eine Brandmeldeanlage, die automatisch eine Alarmierung der Feuerwehr gewährleistet. Im Haus gelten die allgemeinen brandschutzrechtlichen Vorschriften. Offenes Feuer und Kerzen, das Benutzen von Heizstäben, Kaffeemaschinen usw. sind nicht gestattet. Schäden, die durch Verstöße gegen den Brandschutz resultieren und den Einsatz der Feuerwehr zur Folge haben, werden der jeweilig verursachenden Person in Rechnung gestellt. Im Brandfall bleiben Sie ruhig und folgen den Anweisungen der Mitarbeitenden. Zur Orientierung achten Sie auf die Informationstafeln und Fluchtwegmarkierungen in der jeweiligen Abteilung.
An unseren Rezeptionen können Sie einzelne Dinge des täglichen Bedarfs (Körperpflegeprodukte, Trinkflaschen, etc.) käuflich erwerben. Bitte sprechen Sie hierfür unsere Mitarbeitenden an den Rezeptionen an.
Für Elektrogeräte, die von Patientinnen und Patienten von zu Hause mitgebracht werden (z. B. Föhn, Rasierapparate, Laptops) können wir keine Haftung übernehmen. Sollten durch diese Geräte Personen- oder/und Sachschäden verursacht werden, behalten wir uns Haftungsansprüche gegenüber dem verursachenden Person vor.
Die BAVARIA KLINIK Kreischa wurde mit einem großen finanziellen Aufwand ausgestattet. Wir bitten Sie deshalb um schonende Behandlung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände des Hauses. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden behalten wir uns vor, Schadensersatz geltend zu machen.
Ihren Entlassungstermin legt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin fest und wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Zur Erstuntersuchung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bringen Sie bitte die von Ihnen bisher eingenommenen Medikamente mit. Während Ihres Aufenthaltes in unserer Rehabilitationseinrichtung bitten wir Sie, nur die von Ihrem behandelnden Arzt in unserer Rehabilitationseinrichtung verordneten Medikamente einzunehmen.
Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt regulär im Speisesaal. Derzeit gelten folgende Tischzeiten:
Klinik I | Klinik IV | |
Frühstück | 7.00 Uhr bis 9.30 Uhr | 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr |
Mittagessen | 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr | 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Abendessen | 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr | 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
Die für Sie geltenden Tischzeiten entnehmen Sie bitte Ihrem Therapieplan. Änderungen der Tischzeiten werden separat bekannt gegeben. Wir bitten Sie, die aufgeführten Zeiten einzuhalten. Sollten Sie an einer Mahlzeit nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich zwingend beim Servicepersonal rechtzeitig vom Essen abzumelden. Für nicht eingenommene Mahlzeiten kann kein Ersatz gewährt werden. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie bitte keine Lebensmittel oder Geschirr aus dem Speisesaal mitnehmen. Vielen Dank.
Das Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen auf Tonband ist in allen Räumen unserer Krankenhaus- und Rehabilitationseinrichtung verboten. Eine Ausnahme hiervon sind das Fotografieren und Filmen der Angehörigen im Patientenzimmer und im Eingangs- und Außenbereich der KLINIK BAVARIA Kreischa und nur dann, wenn keine weiteren Personen fotografiert oder gefilmt werden.
Bitte geben Sie Fundsachen auf Ihrer Station ab.
Die KLINIK BAVARIA Kreischa haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, die in der Obhut der Patientin oder des Patienten bleiben. Das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht der Station zur Verwahrung übergeben werden. Bei einer von der Klinik übernommenen Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen wird von der jeweiligen Station/Rezeption eine Quittung ausgestellt, die bei Rückgabe vorzulegen ist.
Das Mitbringen von Haustieren in den Klinikbereich ist untersagt.
In den sogenannten Isolationszimmern sind Besuche nach vorheriger Anmeldung beim Pflegepersonal möglich. Beim Betreten und Verlassen der Patientenzimmer sind die angeordneten hygienischen Maßnahmen zu beachten.
Ist für den Aufenthalt eine besondere Kostform zu berücksichtigen, möchten wir Sie bitten, im Vorfeld Kontakt mit dem Therapiebereich Ernährung/Diätetik aufzunehmen: telefonisch unter 0352066-1291/ -1131, von Montag bis Freitag 8.00 – 15.00 Uhr oder per Mail an
Wir bitten Sie, darauf zu achten, während der Mittagsruhe den Geräuschpegel zu reduzieren und auf Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht zu nehmen, die sich ausruhen möchten. Patientinnen und Patienten, deren Therapiemaßnahmen während der Mittagsruhe stattfinden, bitten wir um besondere Rücksicht gegenüber ihren Mitpatientinnen und -patienten.
Mittagsruhe | 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr | |
Nachtruhe | 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr |
Der Behandlungserfolg wird wesentlich von Ihrem Verhalten und Ihrer Mitwirkung bei der Umsetzung der medizinischen Anordnungen abhängig sein. Die ärztlichen Anordnungen (Untersuchungen und Therapiemaßnahmen) sind verbindlich. Bitte halten Sie die in Ihrem Behandlungsplan eingetragenen Zeiten ein.
Es stehen rund um die KLINIK BAVARIA Kreischa sowie am Standort Zscheckwitz ausreichend Parkplätze für Patientinnen, Patienten und Besuchende zur Verfügung. Das Parken von Elektro-, Gas-, Wasserstoff- und Hybridfahrzeugen ist in der Tiefgarage nicht gestattet. Bitte folgen Sie den Hinweisschildern. Des Weiteren stehen Ihnen unsere Tiefgaragen der Klinik I und Klinik II sowie der Freiluftparkplatz oberhalb der Klinik I und der Parkplatz am Haus L zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dem gesamten Klinikgelände, bis auf die ausgewiesenen Flächen, ein absolutes Halteverbot besteht. Die KLINIK BAVARIA Kreischa ist gesetzlich verpflichtet, die offiziellen Flucht- und Rettungswege frei zu halten und muss sich deshalb bei Zuwiderhandlungen das gebührenpflichtige Abschleppen von Fahrzeugen vorbehalten. Für Fahrzeuge, die auf dem Klinikgelände abgestellt werden, haftet die KLINIK BAVARIA Kreischa nicht. Ausgenommen hiervon sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Innerhalb der Kliniken, in den Eingangsbereichen, auf den Zimmern, Balkonen und in den Tiefgaragen ist das Rauchen (inkl. E-Zigarette) aus medizinischen und sicherheitstechnischen Gründen streng untersagt. Das Rauchen ist nur auf den ausgewiesenen Raucherplätzen gestattet.
Wir bitten Sie, gegenüber Ihren Mitpatientinnen und Mitpatienten Rücksichtnahme zu üben und sich durch angemessenes Verhalten in den Klinikbetrieb einzufügen. Die Fahrstühle sind für diejenigen Personen gedacht, die den Weg über die Treppe nicht schaffen (z. B. Personen mit Rollstuhl, mit Rollator oder mit Gehbehinderung). Helfen Sie mit, diesen Personen die Möglichkeit zu geben, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, indem Sie die Fahrstühle nicht blockieren. Zusätzlich helfen Sie, die Umwelt zu schonen, indem Energie gespart wird.
Die KLINIK BAVARIA Kreischa wurde mit einem großen finanziellen Aufwand ausgestattet. Wir bitten Sie deshalb um schonende Behandlung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände des Hauses. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden behalten wir uns vor, Schadensersatz geltend zu machen.
Für alle Patientinnen, Patienten, Begleitpersonen und Besuchende unseres Hauses besteht während des Aufenthaltes in unserer KLINIK BAVARIA Kreischa ein völliges Alkohol- und Drogenverbot. Das schließt auch die Beschaffung, den Besitz, sowie den Konsum von Alkohol, alkoholreduzierten Getränken sowie jede Art von Drogen ein. Kontrollen können jederzeit, auch unangekündigt durchgeführt werden. Wir möchten Sie bitten, auch den Konsum dieser Suchtmittel bei Mitpatientinnen, Mitpatienten, Begleitpersonen und Besuchenden nicht zu dulden und Verstöße dem Pflegepersonal mitzuteilen.
Bei etwaigen Terminüberschneidungen werden wir gemeinsam versuchen, Alternativtermine zu finden. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei betreffendem Therapiepersonal oder dem Pflegepersonal melden. Sollten Sie dennoch einzelne Termine nicht einhalten können, bitten wir Sie auch in diesem Fall, diese bei dem zuständigen Therapiepersonal oder dem Pflegepersonal vorher abzusagen. Generell gilt: Termine bei Ihren Bezugstherapierenden oder bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt gehen vor anderen Terminen.
Um die Patientinnen und Patienten im Nachbarzimmer nicht zu stören, stellen Sie bitte das Fernsehgerät oder das Radio in Ihrem Zimmer auf Zimmerlautstärke ein. Kopfhörer können Sie an der Rezeption bzw. über das Pflegepersonal bestellen, diese werden von unserer Haustechnik in Ihrem Zimmer installiert.
Wir bitten Sie, sich während Ihres Aufenthaltes umweltgerecht zu verhalten und folgende Punkte zu beachten:
- Bitte schalten Sie vor Verlassen Ihres Zimmers die Beleuchtung und alle elektrischen Geräte aus.
- Bitte regeln Sie die gewünschte Raumtemperatur mit dem Thermostat am Heizkörper und nicht durch das Öffnen und Schließen der Fenster.
- Bitte gehen Sie sparsam mit Wasser um.
- Bitte geben Sie verbrauchte Batterien und Knopfzellen an der Rezeption ab.
Aufgrund von § 3 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung sind wir gezwungen, verschiedene Abfallstoffe getrennt zu erfassen. Sie werden daher dringend gebeten, Papier und Pappen, Kunststoffe, Glas sowie Metall ausschließlich getrennt in den auf der Station aufgestellten Sammlern zu entsorgen. Lediglich andere Restabfälle gehören in Ihren Zimmerpapierkorb.
Für die Dauer Ihres Klinikaufenthaltes sind Sie, soweit die Voraussetzungen vorliegen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich dieser Versicherungsschutz nicht auf Ihre Freizeitaktivitäten und die von der KLINIK BAVARIA Kreischa organisierten Freizeitveranstaltungen erstreckt. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch nicht für Begleitpersonen und begleitende Kinder. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Den Anordnungen des Ärztlichen Dienstes, des Pflegepersonals und des sonstigen Personals sind von Patientinnen und Patienten und Besuchenden stets Folge zu leisten.
Sofern Sie Wertgegenstände oder Bargeldbeträge mitgebracht haben, können diese im Tresor an der Rezeption bzw. auf Station gegen Quittung deponiert werden. Die Verwahrung ist unentgeltlich und kann nur in einer für die KLINIK BAVARIA Kreischa zumutbaren Weise erfolgen. Sofern vorhanden, können Sie kleinere Geldbeträge auch im Schließfach Ihres Schrankes hinterlegen. Dieses Fach kann mit Ihrem Zimmerschlüssel oder Zahlencode geöffnet und verschlossen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Gegenstände, die nicht in den Tresoren an der Rezeption bzw. Station der Einrichtung aufbewahrt werden, sowie andere mitgebrachte Sachen und Hilfsmittel nicht gegen Beschädigung und Verlust versichert sind und wir eine Haftung nicht übernehmen. Die Hinterlegung von Bargeldbeträgen im Tresor wird auf Station auf maximal 50 €, an der Rezeption auf maximal 500 € beschränkt. Schmuck bitten wir, nicht mitzubringen. Geben Sie Ihr Geld und Ihre Wertgegenstände immer in Verwahrung.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir in unserem Haus (Klinik I) über einen Geldautomaten verfügen, so dass Sie keine hohen Bargeldsummen mitzubringen brauchen. Zudem besteht die Möglichkeit, das Patientengeld (max. 100 €) per Überweisung an uns zu übermitteln.
Bankverbindung:
KLINIK BAVARIA Kreischa
IBAN: DE 76 8505 0300 30 500 1940
BIC: OSDD DE 81XXX
Im Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: Taschengeld sowie Name, Vorname, Geburtsdatum der Patientin oderndes Patienten.
Ganz besonders möchten wir auf den sorgsamen Umgang mit Ihrem Zimmerschlüssel hinweisen. Bitte schließen Sie grundsätzlich immer das Zimmer und das Wertfach des Schrankes zu. Lassen Sie den Schlüssel nie unbeaufsichtigt liegen. Bitte vergessen Sie nicht am Ende Ihres Aufenthaltes in unserem Haus den Zimmerschlüssel auf der Station abzugeben. Erst dann werden Ihnen die Entlassungspapiere ausgehändigt. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Verlust des Schlüssels eine Wiederbeschaffungsgebühr von 25 € anfällt.
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung durch die Patientin, den Patienten oder Besuchende kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Nach mehrfacher Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung können Patientinnen oder Patienten vorzeitig aus der Klinik entlassen werden. Eine entsprechende Information wird dem Leistungsträger der Maßnahme übermittelt. Besuchende können vom Klinikgelände verwiesen und bei Wiederholungsgefahr kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.