Intensivpatient:innen – Allgemeine Informationen

Der Weg zu uns

Ihr:e Angehörige:r liegt aktuell auf einer Intensivstation eines Akutkrankenhauses und braucht eine weiterführende Behandlung? Dann sollten Sie eine Verlegung in das Fachkrankenhaus KLINIK BAVARIA Kreischa zur Intensivrehabilitation veranlassen. Prüfen Sie, ob die Intensivrehabilitation für Ihre:n Angehörige:n eine Möglichkeit ist.

Ihr:e Angehörige:r ist derzeit künstlich beatmet und leidet darüber hinaus an einem oder mehreren der folgenden medizinischen Kriterien:

  • akutes Nierenversagen/Dialyse
  • Trachealkanüle (Beatmungsschlauch)
  • Wundheilungsstörungen
  • Multiresistente Erreger (Keime)
  • Künstliche Ernährung
  • Kunstherz/Herzschrittmacher
  • Zustand nach Organtransplantation
  • Adipositas per magna
  • Zustand nach Sepsis (Blutvergiftung)
  • Querschnittlähmung

Lassen Sie sich von Ihrem Vorhaben nicht abbringen. Wir helfen Ihnen bei der Organisation. Auch wenn Ihr:e Angehörige:r bereits vor der Erkrankung pflegebedürftig war, ist dies nicht zwingend ein Grund für die Ablehnung der Behandlung in unserem Fachkrankenhaus bzw. in unserer weiterführenden Rehabilitationseinrichtung – hier lohnt sich jeder Versuch! Sprechen Sie dazu den bzw. die aktuell behandelnde:n Arzt/Ärztin Ihrer bzw. Ihres Angehörigen an und äußern Sie Ihren Wunsch nach einer Verlegung in unser Fachkrankenhaus zur gezielten Intensiv-Reha.

Wichtige Dokumente für die Behandlung Ihrer bzw. Ihres Angehörigen senden Ihnen die Mitarbeiter:innen der Abteilung Belegung/Patientenmanagement nach Hause. Bitte lesen Sie sich diese Dokumente sorgfältig durch und geben Sie uns verschiedene Einwilligungen, die für die Behandlung Ihrer bzw. Ihres Angehörigen sehr wichtig sind. Vor der Übernahme in unser Fachkrankenhaus werden uns vom verlegenden Krankenhaus die Kontaktdaten des Betreuers bzw. der Betreuerin oder des Hauptansprechpartners aus der Familie mitgeteilt. Diese Kontaktdaten gleichen wir mit Ihnen vorab telefonisch nochmals ab.

Leitfaden für Ihr Gespräch mit dem bzw. der einweisenden Arzt/Ärztin

Wir haben Ihnen hier einige Fragen für den bzw. die behandelnde:n Arzt:Ärztin auf der Intensivstation im jetzigen Akutkrankenhaus zum Download bereitgestellt. Er soll Ihnen als Leitfaden dienen und Sie so im Gespräch unterstützen, um das Beste für Ihre:n Angehörige:n zu bewirken. 

Bitten Sie den bzw. die behandelnde:n Arzt:Ärztin um einen Gesprächstermin. Sollten Sie im Anschluss an das Gespräch eine zweite Meinung zur Einschätzung der aktuellen Situation und den weiteren Behandlungsmöglichkeiten benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sprechen Sie uns dazu an.

Leitfaden für Ihr Arztgespräch

Häufige Fragen

"Der bzw. die behandelnde Arzt:Ärztin im Krankenhaus möchte meine:n beatmete:n und/oder mit einer Trachealkanüle versorgte:n Angehörige:n in eine Intensiv-Pflege-Einrichtung verlegen. Was ist der Unterschied zur Intensivrehabilitation?"

Intensivpflege heißt ...

  • Pflege des bestehenden Zustands und Vermeidung erneuter Erkrankungen, kein Beatmungsentwöhnungsversuch o. ä.
  • oftmals Unterbringung in sogenannten Wohngemeinschaften mit anderen Betroffenen
  • der bzw. die Betroffene führt ein Leben in Abhängigkeit von Medizintechnik und pflegerischer Versorgung
  • in vielen Fällen entstehen für den bzw. die Betroffene:n bzw. die Angehörigen hohe Kosten (z. B. Miete, Nebenkosten, Zimmerreinigung, Wäscherei, Verpflegung) - die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse übernehmen nur einen Teil der anfallenden finanziellen Belastungen

Intensivrehabilitation bedeutet ...

  • Chance auf Verbesserung des Gesundheitszustands durch medizinisch-therapeutische, hochanspruchsvolle Behandlungskonzepte zur Entwöhnung von der maschinellen Abhängigkeit inkl. Trachealkanüle
  • intensivmedizinische Ausstattung in unseren Ein- oder Mehrbettzimmern (max. drei Patienten:innen) zur umfassenden und spezialisierten Versorgung mit einzigartiger Aussicht in den Park der KLINIK BAVARIA Kreischa bzw. Kreischas Landschaft
  • Möglichkeit auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit durch Chance auf die Entwöhnung von Medizintechnik
  • Kosten der Versorgung und der Unterbringung inkl. aller medizinisch-therapeutisch und pflegerischen Leistungen werden komplett von dem Leistungsträger übernommen, ausschließlich die gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung für max. 28 Tage à 10,00 EUR Tagessatz pro Kalenderjahr

Ja, die Kosten werden nach Vorgabe der gesetzlichen Regelungen komplett übernommen. Ausnahme bildet hier lediglich die gesetzlich festgeschriebene Zuzahlung für max. 28 Tage à 10,00 EUR Tagessatz pro Kalenderjahr.

In bestimmten Phasen der Intensiv-Reha (§ 40 SGB V) muss zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme im Vorfeld der Behandlung an die Krankenkasse gestellt werden. Für dieses Antragsverfahren können Sie sich gern an uns wenden.

"Der bzw. die behandelnde Arzt:Ärztin im Krankenhaus sagte mir z. B., dass Kreischa keine Aufnahmekapazitäten hätte und auf die Behandlung meiner Erkrankung nicht spezialisiert wäre oder, dass die Krankenkasse eine andere Klinik empfiehlt. Ist das richtig?"

Unsere Antwort darauf ist: Wir haben immer Kapazitäten für Sie frei. Lassen Sie sich von diesen Argumenten nicht von einer Verlegung in die Intensiv-Reha der KLINIK BAVARIA Kreischa abbringen, wenn wir Sie mit unserem Leistungsspektrum überzeugt haben und auch Sie die Chance für Ihre:n Angehörige:n nutzen wollen.

Rufen Sie uns gern an, wenn Sie der Meinung sind, Kreischa ist die beste Einrichtung für Ihre:n Angehörige:n - wir geben Ihnen gern Auskunft zu unseren Kapazitäten, Behandlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

"Können die Begleiterkrankungen meines bzw. meiner Angehörigen, die ggf. vor dem schweren Ereignis bestanden, mit behandelt werden?"

Für die Erreichung unserer Therapieziele ist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung unserer Patienten:innen unabdingbar. Mit Hilfe unserer medizinisch-therapeutischen Expertenteams unterschiedlichster Fachbereiche und Professionen können wir ein breites Spektrum medizinischer und rehabilitativer Leistungen anbieten.

Aufenthalt

Der Tagesablauf Ihrer bzw. Ihres Angehörigen

Die betreuende Pflegefachkraft als Hauptansprechpartner für unsere Patienten:innen sorgt für die täglich umfassende pflegerische Betreuung, die Umsetzung der ärztlichen Anordnungen, die Kommunikation zu Ärztinnen, Ärzte, Therapeut:innen und anderen Berufsgruppen und wirkt u. a. aktiv am Prozess der Beatmungsentwöhnung mit. Da der Zustand unserer Patienten:innen sowohl täglich - sogar stündlich - variieren kann, ist es umso wichtiger, jegliche Therapien oder Behandlungen täglich neu abzustimmen. Deshalb erstellen wir in unserem Fachkrankenhaus keine vorterminierten Therapiepläne für unsere Patienten:innen. Alle geplanten Interventionen wie z. B. diagnostische Maßnahmen, Visiten, Dialysebehandlungen oder Therapien sind im Vorfeld für einen Tag geplant und werden im Hintergrund aufeinander abgestimmt. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis, dass wir keine Vorschau der Therapieplanung in den Patientenzimmern zur Verfügung stellen. Dafür hinterlassen wir eine Dokumentation der geleisteten Therapien, sodass diese durch Sie nachvollzogen werden können. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern an die Therapieleitung des jeweiligen Bereiches wenden. 

Termine für Arztgespräche

Termine für Arztgespräche und Gespräche mit dem Sozialdienst können über die jeweiligen Pflegestützpunkte oder das Kontakt- und Servicemanagement der Klinik II oder VI vereinbart werden. Bei Wartezeiten nutzen Sie bitte den Wartebereich der Rezeption in der Ebene 2 oder der Cafeteria in Ebene 3 oder in der Klinik VI den Wartebereich für Angehörige in der Ebene 2 und 3.
 

Vom Fachkrankenhaus in die Rehabilitation

Oberstes Ziel für unser Team ist es, Ihre:n Angehörige:n nach den oftmals langen Zeiten der Intensivtherapiebehandlung soweit fit zu bekommen, dass die klassische Rehabilitationsmaßnahme beginnen kann. 

Bereits bei der Aufnahme in unser Fachkrankenhaus fragen wir Ihre Einwilligung zu einer Rehabilitationsmaßnahme in unserem Haus ab. Zum gegeben Zeitpunkt in der Behandlung beantragen wir als Klinik bei dem entsprechenden Kostenträger die Bewilligung für eine Rehabilitationsmaßnahme. Vorteil daran ist, dass die begonnenen Behandlungen und die Therapie zielgerichtet weitergeführt werden können und ein Behandlungsplatz zum entsprechenden Zeitpunkt gewährleistet werden kann. Eine bereits vorangegangene Pflegebedürftigkeit Ihres bzw. Ihrer Angehörigen vor der Krankenhausbehandlung bei uns ist kein Grund für eine Ablehnung einer Rehabilitationsmaßnahme. 
 

Entlassung

In eine Pflegeeinrichtung oder in die Häuslichkeit

In seltenen Fällen kann es (aufgrund des Wunsches der Angehörigen oder durch Ablehnung der Kostenübernahme einer Rehabiliationsmaßnahme durch den Kostenträger) aufgrund einer schwerwiegenden Pflegebedürftigkeit zu einer Entlassung in eine Pflegeeinrichtung oder in die Häuslichkeit mit einer ambulanten pflegerischen Betreuung kommen. In diesen Fällen unterstützt Sie unser Team des Sozialdienstes bei der Suche der geeignetsten Lösung.

Kontakt

Anmeldung & Aufnahme

Kathrin Hammer und Team
Belegung/Patientenmanagement

+49 35206 6-2953 

Fax +49 35206 6-2954

Erreichbarkeit
Mo–Fr 7.00 bis 16.00 Uhr

Patienten- und Angehörige

Kontakt- und Servicemanagement
Klinik II

+49 35206 6-3712

Klinik VI

+49 35206 5-6958 
+49 35206 6-4493

Erreichbarkeit
Mo–Fr 8.00 bis 16.30 Uhr

Alle Informationen für Patienten:innen rund um das Thema Intensivmedizin und Intensivrehabilitation finden Sie in den Fach- und Patientenbroschüren.

Fachbroschüre Intensivrehabilitation

Informationen für Angehörige

Der Patient in der INTENSIVREHA

0800 57347242
(gebührenfrei)