
In Sachsen besteht immer noch ein deutlicher Mangel an Therapieplätzen zur Behandlung von ambulant und stationär behandlungsbedürftigen Zwangsstörungen. In Kreischa wird besonderes Gewicht auf die verhaltenstherapeutische Behandlung von Zwangsstörungen mittels Exposition unter Reaktionsverhinderung gelegt. Auch bei Zwangsstörungen kann sich eine zusätzliche medikamentöse Therapie als sinnvoll erweisen.
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