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Hand in Hand gemeinsam mit ausgewählten
Partnern
Zugangswege für alle Barmer GEK versicherten Patienten |
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| Der Vertrag
zur Integrierten Versorgung umfasst ausschließlich besonders
schwerstbetroffene neurologische, chronisch kritisch kranke Patienten
mit oder ohne Beatmungspflicht, die sich bereits seit längerer Zeit
in Ihrem Krankenhaus befinden (z.B. dialysepflichtige Patienten,
Patienten mit Wundheilungsstörungen, Patienten, die z.B. mit multiresistenten
Keimen besiedelt sind, Patienten mit Folgen einer Sepsis, Patienten
mit weiterer intensivmedizinischer Betreuung, mit ein- oder mehrfachem
Organversagen) und einer weiteren Krankenhausbehandlung in
unserem Fach- und Privatkrankenhaus bedürfen. |
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| positiven
Index zur Beurteilung der Vorrangigkeit der Krankenhausbehandlung |
negativer
Index zur Beurteilung der Vorrangigkeit der Krankenhausbehandlung |
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schwerstbetroffene, neurologische, chronisch kritisch kranke Patienten
mit oder ohne Beatmungspflicht
mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren |
Phase
B Phase C Phase D |
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| Rückinformation
innerhalb von 3 Werktagen |
Aufnahme bei vorliegender Kostenzusage (ohne Wartezeit) |
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| Phasen der integrierten
Versorgung: Phase I: Phase II: Phase III: |
mit
Rehabilitationsantrag (nach Vorgabe der Barmer/GEK) |
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| Anmeldung über Barmer / GEK | ||
| Anmeldung über Klinik Bavaria |
| Anlagen zum Download | ||||||||||
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